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Datenschutz

Die von der EU beschlossene neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25.Mai 2018 für jedes Unternehmen in der europäischen Union, welches personenbezogene Daten verarbeitet.

Das Datenschutzrecht soll somit in Europa vereinheitlicht werden. Demensprechend gelten in allen EU-Staaten die gleichen Standards in Sachen Datenschutz.

Sie benötigen Beratung zur EU-DSGVO oder einen externen Datenschutzbeauftragten? Sprechen Sie uns an!

    • Recht des Einzelnen, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen
    • Grundrecht auf „Informationelle Selbstbestimmung“
    • Der Bürger hat das Recht, über die Verbreitung seiner Daten selbst zu entscheiden
    • Definition in § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG):“Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person“
    • Daten sind personenbezogen, wenn sie eindeutig einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet sind oder diese Zuordnung zumindest mittelbar erfolgen kann (personenbeziehbare Daten).
    • Beispiele für personenbezogene Daten: Name, Alter, Familienstand, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse, Gen-/Krankendaten etc.
    • Werturteile (zum Beispiel Zeugnisse), …
    • Beispiele für personenbeziehbare Daten: Kfz-Kennzeichen, Kontonummer, Matrikelnummer
  • Besondere Arten sind sensible Angaben über eine Person wie:

    • Herkunft
    • politische Meinungen
    • Religiöse Überzeugungen
    • Gewerkschaftszugehörigkeit
    • Gesundheit
    • strafrechtliche Verurteilungen usw.
    • Allgemeine Nutzerdaten
    • Rechnungsdaten
    • Kreditkarten- und Kontodaten
    • Login-Daten
    • Social-Media-Daten
    • Mitarbeiterdaten
    • E-Mail-Adressen
    • IP-Adressen